Dienstag, 29. November 2011

157. Sitzung des Gemeinderates

Es ist soweit! In der morgigen Gemeinderatsitzung wird nun endlich die Bebauungsplanänderung behandelt (Punkt 6, Vorlage 11/317, vom 21.11.2011)


Anhänge:

Freitag, 25. November 2011

Reaktion auf Antwort von OB Lützner

Sehr geehrter Herr Lützner,
vielen Dank für Ihre schnelle Reaktion. Auch wir sind nicht dafür, dass wir dieses Thema juristisch abarbeiten, zumal das ohnehin nicht alle von uns und von den Empfängern im Einzelnen genau verstehen.
Erlauben Sie uns jedoch 3 kurze Antworten:
  1. Auch eine „allgemein gehaltene Rede“ sollte u.E keine irreführenden Behauptungen enthalten. Und die Behauptung: „Dann wäre dort nicht einmal ein Computer-Arbeitsplatz zulässig“  ist auch als „allgemeine Antwort“ unrichtig und irreführend. Und was in einem Wohngebiet zulässig ist oder nicht, interessiert uE durchaus die meisten Bürger, weil sie davon ggf. unmittelbar betroffen sind bzw. sein können. 
  1. Den Gesetzestext zu § 4 (Allgemeines Wohngebiet) haben Sie korrekt wiedergegeben. Leider haben Sie aber den § 3 (Reines Wohngebiet) nur unvollständig zitiert, sodass der Eindruck entstehen kann, als wäre eben nur „Wohnen“ im reinen Wohngebiet zulässig. § 3 BauNVO lautet nämlich vollständig:
§ 3 Reine Wohngebiete
(1) Reine Wohngebiete dienen dem Wohnen.
(2) Zulässig sind Wohngebäude.
(3) Ausnahmsweise können zugelassen werden
1.Läden und nicht störende Handwerksbetriebe, die zur Deckung des täglichen Bedarfs für die Bewohner des Gebiets dienen, sowie kleine Betriebe des Beherbergungsgewerbes,
2. Anlagen für soziale Zwecke sowie den Bedürfnissen der Bewohner des Gebiets dienende Anlagen für kirchliche, kulturelle, gesundheitliche und sportliche Zwecke.
(4) Zu den nach Absatz 2 sowie den §§ 2, 4 bis 7 zulässigen Wohngebäuden gehören auch solche, die ganz oder teilweise der Betreuung und Pflege ihrer Bewohner dienen.
  1. Auch wenn der Tannenberg, wie Sie beabsichtigen, zu einem Allgemeinen Wohngebiet umgewandelt würde, ergäben sich die gleichen Diskussionen, ob jemand gewerblich oder freiberuflich tätig ist; denn § 13 BauNVO verweist auf sowohl auf § 3 (reines Wohngebiet) als auch auf § 4 (Allgemeines Wohngebiet). Angesichts der klaren Regelungen, was unter freiberuflicher Tätigkeit zu verstehen ist, dürften sich diese Diskussionen allerdings in sehr engen Grenzen halten. Eine Auflistung der Tätigkeiten, die als freiberufliche Tätigkeit allgemein anerkannt und im reinen Wohngebiet grundsätzlich zulässig sind,  haben Sie ja in der ersten email bereits erhalten. Die vojn Ihnen befürchteten  Diskussion würde allerdings entbehrlich, wenn Sie auf dem Tannenberg grundsätzlich auch darüber hinaus noch weitere „gewerbliche“ Betätigungen zulassen wollen.
Sehr geehrter Herr Lützner, es erscheint uns wichtig, dass die Entscheidungsträger (Gemeinderäte, insbesondere Mitglieder des technischen Ausschusses) und Anwohner des Tannenbergs bereits im Vorfeld der Präsentation der Verwaltung korrekt informiert sind, damit sich nicht schon vorher in deren Köpfen auf Grund Ihrer Ausführungen bei der Bürgerversammlung und der Berichterstattung darüber in der Presse falsche Vorstellungen manifestieren.
Ansonsten warten wir gerne die Präsentation und Vorschläge der Verwaltung ab. Wir sind gespannt darauf zu erfahren, welche (insbesondere gewerbliche) Gebäude-Nutzung Sie zukünftig aufgrund der beabsichtigten Umwandlung in ein allgemeines Wohngebiet auf dem Tannenberg über das hinaus zulassen wollen, was Sie bisher schon – wenn auch nur ausnahmsweise zB unter Berücksichtigung der Interessen der Anwohner und Gebietscharakters - zulassen dürfen. Wir regen insoweit an, dass zum Zeitpunkt der Präsentation von der Verwaltung verlässliche und für alle nachvollziehbare Kriterien definiert und vorgelegt werden, was nun erlaubt sein soll oder nicht und dass diese dann ergebnisoffen diskutiert werden können.

Mit freundlichen Grüssen
Michael Bettermann   Stefan H. Juelich   Volker Strassburg
Bürgerinitiative Tannenberg
Schwalbenweg 56
D-71032 Boeblingen

Mittwoch, 23. November 2011

Antwort auf offenen Brief an OB Lützner

Date: Wed, 23 Nov 2011 17:15:05 +0100
Subject: AW: Offener Brief zum Thema Tannenberg
From: Lützner, Wolfgang <
Luetzner@boeblingen.de>
To: "Stefan Juelich" <
juelich@ra-juelich.com>

Sehr geehrter Herr Jülich,

vielen Dank für Ihr Schreiben.

Aus einer allgemein gehaltenen Rede in einer Bürgerversammlung mache ich kein juristisches Seminar.
Insbesondere dann nicht, wenn wir auf Fragen allgemein antworten.
Dies interessiert nämlich nicht alle Bürger.
Ich bleibe dabei, dass im reinen Wohngebiet bestimmte Tätigkeiten nicht ausgeübt werden dürfen, weil sie per Definition gewerblicher Art sind, obwohl diese im Zuge der sich verändernden Berufswelt in ein Wohngebiet gut passen. Vieles hat sich durch die Technik verändert - neue Berufe sind entstanden.
Der Gesetzestext sieht vor:

§ 3 Reine Wohngebiete
(1) Reine Wohngebiete dienen dem Wohnen.
(2) Zulässig sind Wohngebäude.

§ 4 Allgemeine Wohngebiete
(1) Allgemeine Wohngebiete dienen vorwiegend dem Wohnen.
(2) Zulässig sind
1. Wohngebäude,
2.  .... sowie nicht störenden Handwerksbetriebe ....,
3. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke.

§ 13 Gebäude und Räume für freie Berufe
Für die Berufsausübung freiberuflich Tätiger und solcher Gewerbetreibender, die ihren Beruf in ähnlicher Art
ausüben, sind in den Baugebieten nach den §§ 2 bis 4 Räume, in den Baugebieten nach den §§ 4a bis 9 auch
Gebäude zulässig.

Frage zu § 13: Wollen wir uns wirklich immer der Diskussion stellen, ob ein Gewerbetreibender seinen Beruf in ähnlicher Art ausübt wie ein freier Beruf?


Daher rege ich an, dass Sie die Präsentation der Details und die Vorschläge der Verwaltung zu diesen Themen abwarten und dann, soweit noch erforderlich, Kritik üben und Anregungen abgeben.
Wir werden einen Vorschlag präsentieren, diesen danach diskutieren und dann entscheiden.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Lützner
Oberbürgermeister
Marktplatz 16
71032 Böblingen
Tel.: 0049 (0) 7031 / 669-1201
Fax: 0049 (0) 7031 / 669-9909
Mail: luetzner@boeblingen.de

Offener Brief an Wolfgang Lützner

SZBZ, 23.11.2011

Montag, 21. November 2011

Offener Brief - Keine Umwandlung in ein allgemeines Wohngebiet


Kritik von Anwohnern des Tannenbergs


Stuttgarter Zeitung, 21.11.2011


Wir sind kein Geheimniskrämerverein

Artikel aus der Stuttgarter Zeitung vom 21.11.2011

Expertengespräche am Stadtmodell. Bilder: Jung

Von unserem Redakteur Hansjörg Jung

Vom Deckel über die A 81 bis zum neuen Einkaufszentrum auf dem Busbahnhof, vom Haushaltsplan 2012 bis zum Dagersheimer Baugebiet östlich der Waldstraße rankten sich die acht Themenschwerpunkte, bei denen sich die Böblingerinnen und Böblinger vor der Bürgerversammlung eingehend informieren konnten – und sie nahmen das Angebot ausgiebig wahr.

Die Stadtverwaltung kam mit großem Aufgebot, die Gemeinderatsfraktionen glänzten in der Mehrzahl nicht durch Abwesenheit bei der Bürgerversammlung in der Murkenbach-Aula und auch die Bürgerinnen und Bürger zeigten großes Interesse daran, was sich hinter dem Begriff Werkschau, bei der die Stadtverwaltung ihre wichtigsten aktuellen und künftigen Projekte vorstellte, wohl verbergen mochte. Schon vor dem offiziellen Beginn um 18 Uhr standen schon die Ersten an den Schautafeln und ließen sich von den Rathaus-Experten ausgiebig informieren.

Rund ums Stadtmodell

Dass der städtische Haushalt nicht an erster Stelle des Interesses lag, liegt in der Natur der Materie. Doch dicht umlagert war stets das Stadtmodell, auf dem sich die Ausmaße des neuen Einkaufszentrums auf dem alten Busbahnhof nachvollziehen ließen und das ebenso eine Vorstellung vom Kreissparkassen-Neubau an der Bahnhofstraße gab. Handfestes Interesse gab’s beispielsweise auch an der Baugemeinschaft in der Spielbergstraße oder auch am Projekt Wohnen am Stadtgarten.

Gegen 19.45 Uhr schaltete OB Wolfgang Lützner die neuen Internetseiten der Stadt http://www.boeblingen.de/ frei. Ein Jahr lang hatten IT-Experten und Rathausmitarbeiter getüftelt, um den Internetauftritt zeitgemäß auf Vordermann zu bringen. Dabei haben die Arbeiten, die Inhalte zu füllen und die Defizite auszumerzen mindestens ebenso so lange gedauert, wie der grafische und strukturelle Entwurf der Seiten. OB Wolfgang Lützner: „Ziel war es, mit möglichst wenigen Klicks zu den Inhalten zu kommen“.

Inhaltlich nahm Wolfgang Lützner die Versammlung auf eine Tour durch die Unterstadt und unterstrich deren wirtschaftliche Bedeutung. Über Tante-Emma-Läden würde zwar oft und gerne gesprochen, doch das Einkaufsverhalten zeige ein anderes Bild. Ein großes Angebot, zeitgemäß präsentiert unter einem Dach, sei heute der angesagte Rahmen für ein Einkaufszentrum – eben nach Art des Projekts, das die Krämer-Gruppe bis Herbst 2014 auf dem ehemaligen Busbahnhof für rund 120 Millionen Euro bauen wird. Davon würden auch die meisten angrenzenden Händler profitieren. Und das Projekt habe schon einen Stein ins Rollen gebracht „Andere fragen mich, was sie tun können. Ich bin der Überzeugung, dass die Reaktionen insgesamt positiv sind“, sagt der OB.

Impulse in der Bahnhofstraße

Vor allem in der Bahnhofstraße erwartet der OB Impulse. Je nachdem, wie sich dort die Geschäfte entwickelten, könne man in Zukunft auch darüber nachdenken, die Fußgängerzone bis über den Elbenplatz hinauszuziehen. Geschäfte, deren Produkte die Kundschaft schlecht per pedes durch die Stadt transportieren könnte, sollten nach Lützners Vorstellung dann eher im Bereich des Schlossbergrings angesiedelt werden.

Defizite sieht er jedoch beim Einkaufszentrum jenseits der Wolfgang-Brumme-Allee. Es gebe zwar Ansätze die Situation dort zu verbessern. Die Eigentumsstruktur erschwere jedoch schnelle weitreichende Entwicklungen. Wolfgang Lützner: „Wenn wir die Verbesserungen hinbekommen, haben wir eine Chance, sonst wird das wohl nichts mehr. Das ist meine Meinung.“

Das Thema der baulichen Entwicklung auf dem Tannenberg wollte der Verwaltungschef zunächst ausgeklammert wissen. In der nächsten Ratssitzung präsentiere die Verwaltung einen Vorschlag (siehe unten). Lützner: „Wir sind kein Geheimniskrämerverein. Ich bin mir sicher, dass am Ende Konsens bestehen wird, einen gemeinsamen Weg zu gehen. Aber entscheiden wird der Gemeinderat. Und er gab den Tannenberglern den Rat mit auf den Weg, darüber nachzudenken, ob ein reines Wohngebiet überhaupt noch zeitgemäß sei. Lützner: „Dann wäre dort nicht einmal ein Computer-Arbeitsplatz zulässig.“
Freie Flächen und Leerstände.

Grundsätzlich sei Böblingen Zuzugsgebiet und Innenentwicklung müsse nicht zwangsläufig Verdichtung bedeuten. „Wir haben in der Region Stuttgart Gebiete, wo keiner mehr wohnen will, in Böblingen ist das anders.“ Doch müsse auch Druck aus dem Wohnungsmarkt genommen und Lösungen für eine Innenentwicklung gesucht werden. Dies bedeute zwar nicht automatisch auch eine Verdichtung, doch müsse man sich vergegenwärtigen, dass viele freie Flächen und Leerstände aus den unterschiedlichsten Gründen nicht auf dem Markt verfügbar seinen. Deshalb sei es Aufgabe der Verwaltung, nach Lösungen zu suchen. Denn, so Lützner: „Leute aus dem Dienstleistungsbereich können sich in Böblingen keine Drei-Zimmer-Wohnung leisten. Deshalb sind die Untersuchungen wichtig.“