Aus diesem Plan ergibt sich, dass im gesamten Schwalbenweg nur eine 1-geschossige Bebauung zulässig war/ist (ggf. mit einem nicht vollen Hanggeschoss). Die 4-geschossige Bebauung betraf nur das Hochhaus Ecke Schwalbenweg/Panoramastrasse.
Es ist schwer vorstellbar, wie auf der Basis dieses Bebauungsplanes, gegenüber des neuen Planentwurfs, grösser gebaut werden konnte.
Es könnten lediglich die eingeschossigen Gebäude innerhalb des grösseren Baufensters weiter nach unten in den Hang gebaut werden.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen