Donnerstag, 12. Dezember 2013
4. erneute öffentliche Auslegung
Auf der Informationsseite der Stadt Böblingen (Bekanntmachungen) zur 4. erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a (3) Baugesetzbuch ( 2. Dezember bis 16. Dezember 2013) der geplanten "6. Änderung
des Bebauungsplans Tannenberg" waren folgende Dokumente zu finden:
Samstag, 23. November 2013
Mittwoch, 22. Mai 2013
Dienstag, 7. Mai 2013
Streitthema Tannenberg
Der technische Ausschuss hat den Plänen der Stadt Böblingen für das Areal zwischen dem Schwalbenweg 40 bis 60, der Tannenbergstraße 7 bis 13 und dem Fasanenweg 11 bis 19 zugestimmt. Die Bürgerinitiative Tannenberg bleibt unzufrieden.
„Wir vertreten 18 von 23 Parteien. Ich kann es nicht verstehen, wenn man nicht diesen 18 entspricht, sondern den übrigen. Das widerspricht meinem Demokratieverständnis“, sagte Michael Bettermann von der Initiative nach der Sitzung. Morgen entscheidet der Gemeinderat.
Die Initiative kritisiert, dass eine inhaltliche Diskussion über die einzelnen Festsetzungen des Bebauungsplanes kaum stattgefunden habe. Dabei hätte man mit wenigen grafischen Darstellungen den Eingriff in den Baubestand am Tannenberg für jeden verständlich visualisieren können, so die Initiative. Den Stadträten reichten die Erläuterungen der Verwaltung. „Man kann nicht alle Wünsche erfüllen“, sagte Helmut Kurtz (FDP).
-- SZ/BZ, 07.05.2013 --
Montag, 29. April 2013
Freitag, 26. April 2013
184. Sitzung des Gemeinderates
Wann: 08.05.2013, 16Uhr
Wo: Großer Sitzungssaal des Rathauses
TOP 4
6. Änderung des Bebauungsplans ''Tannenberg“ im Bereich der Grundstücke Schwalbenweg 40-60, Tannenbergstraße 7-13 und Fasanenweg 11-19
- Satzungsbeschluss
Wo: Großer Sitzungssaal des Rathauses
TOP 4
6. Änderung des Bebauungsplans ''Tannenberg“ im Bereich der Grundstücke Schwalbenweg 40-60, Tannenbergstraße 7-13 und Fasanenweg 11-19
- Satzungsbeschluss
Mittwoch, 24. April 2013
Dienstag, 23. April 2013
Unruhe auf dem Böblinger Tannenberg
23.04.2013 - Bild: Sattler/A
Von unserem Mitarbeiter Günther Hoffmann
Nach monatelangem Ringen wurde nach der Bürgerversammlung Ende 2011 und eine Vorort-Besichtigung im Januar 2012 in einer Sitzung im Rathaus auf eine Lösung hingearbeitet, die beiden Seiten tragbar erschien. In der nun aktuell vorliegenden letzten Version vom 4. Februar 2013 finden sich allerdings wieder Festsetzungen, die aus Sicht der betroffenen Anwohner nicht konsensfähig sind.
Strittig ist die mögliche Überschreitung der Baugrenzen zur Straße hin für Treppenhausvorbauten. Diese sollen als gesonderte Anbauten außerhalb des Baufensters zur Straße hin zugelassen werden. Das verändere nach Ansicht der Betroffenen das Straßenbild erheblich, denn das bisher prägende, frei zu haltende fünf Meter breite Sichtfeld würde zerstört. Zweitens wurde das Baufenster im Schwalbenweg auf nur einem Grundstück um zwei Meter nach Westen versetzt, so dass ein Grundstück nun mehr Sonne und weniger Verschattung bekomme als alle anderen.
Wir fordern eine durchgängige Baubegrenzungslinie zur Straße wie auch zum Hang hin, ohne dass irgendwelche Anbauten oder Ähnliches zugelassen werden. Im Übrigen hatte bereits der Gemeinderat klar vorgegeben, dass es zukünftig keine Ausnahmen mehr geben soll und unsere Initiative hatte im Dialog nur aufgrund dieser Zusage der maximalen Bautiefe von 16 Metern zugestimmt, so Michael Bettermann, Stefan Jülich und Volker Strassburg, Sprecher der Bürgerinitiative Tannenberg, in einer Stellungnahme.
Der dritte Kritikpunkt betrifft die immer noch unbefriedigende Regelung für Anbauten am Altbestand. Ein zulässiger Anbau im Garten (Schwalbenweg) müsste 2.50 Meter unterhalb der aktuell vorhandenen Traufhöhe enden. Da ließe sich bei einem typischen Bestandsbau mit drei Metern Traufhöhe aber nur ein Vollgeschoss im Gartenanbau realisieren, wohingegen bei einem Neubau mit fünf Metern Traufhöhe zwei Vollgeschosse möglich wären. Wir fordern, dass die maximale Anbauhöhe absolut bezogen auf Straßenhöhe festgesetzt wird und nicht relativ bezogen auf die jeweilige Traufhöhe, so die Sprecher der betroffenen Tannenberg-Bewohner.
Die Sprecher der Bürgerinitiative appellieren an die Stadträte: Über die Einsprüche zumindest zu den kritischen Festlegungen sollte einzeln abgestimmt werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass nicht einige starke Veränderungen am Gebietscharakter mit anderen weniger gravierenden Änderungsanträgen gemeinsam verabschiedet werden.
Sie wollen nicht im Regen stehen: Bewohner des Böblinger Tannenberges befürchten, dass eine Änderung des Bebauungsplanes Nachteile für sie bringt. Die Stadträte beraten darüber am Mittwoch ab 16 Uhr im Technischen Ausschuss.
-- SZ/BZ, 23.04.2013 --
Sonntag, 21. April 2013
125. Sitzung des Ausschusses für Technik, Umwelt und Straßenverkehr
Wann: 24.04.2013, 16Uhr
Wo: Großer Sitzungssaal des Rathauses
TOP 2
6. Änderung des Bebauungsplans ''Tannenberg“ im Bereich der Grundstücke Schwalbenweg 40-60, Tannenbergstraße 7-13 und Fasanenweg 11-19
- Satzungsbeschluss
Wo: Großer Sitzungssaal des Rathauses
TOP 2
6. Änderung des Bebauungsplans ''Tannenberg“ im Bereich der Grundstücke Schwalbenweg 40-60, Tannenbergstraße 7-13 und Fasanenweg 11-19
- Satzungsbeschluss
Montag, 4. Februar 2013
6. Änderung des Bebauungsplans Tannenberg - Erneute Auslegung
6. Änderung des Bebauungsplans Tannenberg - Erneute Auslegung
(Feb. 2013)
Laut Homepage der Stadt Böblingen.
Sonntag, 27. Januar 2013
Mittwoch, 16. Januar 2013
Bebauungsplanverfahren 6. Änderung „Tannenberg“ Böblingen
In der letzten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes (vom 19.11.2012 – 03.12.2012) wurden von den (betroffenen) Bürger/innen erneut Stellungnahmen und Bedenken zum
aktuell vorliegenden Bebauungsplan bei der Verwaltung eingebracht.
Daraufhin hat die Verwaltung diese eingegangenen Stellungnahmen geprüft und wird nach Abwägung den Planentwurf nochmals ändern.
Dieser geänderte Entwurf wird im Februar 2013 erneut öffentlich ausgelegt.
Während der Auslegungsfrist können dann erneut Stellungnahmen zu den Änderungen abgegeben werden.
Es ist von der Verwaltung beabsichtigt, den Satzungsbeschluss im April 2013 durch die Gremien fassen zu lassen.
Daraufhin hat die Verwaltung diese eingegangenen Stellungnahmen geprüft und wird nach Abwägung den Planentwurf nochmals ändern.
Dieser geänderte Entwurf wird im Februar 2013 erneut öffentlich ausgelegt.
Während der Auslegungsfrist können dann erneut Stellungnahmen zu den Änderungen abgegeben werden.
Es ist von der Verwaltung beabsichtigt, den Satzungsbeschluss im April 2013 durch die Gremien fassen zu lassen.
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